Abnehmer eines Stoffes oder einer Zubereitung |
Abnehmer eines Stoffes oder einer ZubereitungVerordnung VO(EG)1907/2006: Nachgeschalteter Anwender oder Händler, dem ein Stoff oder eine Zubereitung geliefert wird.
Siehe auch: Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung Abnehmer eines Erzeugnisses
|