Abnehmer eines Erzeugnisses |
Abnehmer eines ErzeugnissesVerordnung 10907/2006: Industrieller oder gewerblicher Anwender oder Händler, dem ein Erzeugnis geliefert wird; Verbraucher fallen nicht darunter.
Siehe auch. Lieferant eines Erzeugnisses Produzent eines Erzeugnisses
|