Abfall |
AbfallRichtlinie RL2008/98/EG: Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Bestimmte festgelegte Abfälle sind nicht mehr als Abfälle anzusehen, wenn sie ein Verwertungsverfahren, wozu auch ein Recyclingverfahren zu rechnen ist, durchlaufen haben und spezifische Kriterien erfüllen, die gemäß den folgenden Bedingungen festzulegen sind:
Die Kriterien enthalten erforderlichenfalls Grenzwerte für Schadstoffe und tragen möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Stoffes oder Gegenstands Rechnung.
Richtlinie RL2006/12/EG (aufgehoben): Alle Stoffe oder Gegenstände, die unter die in Anhang I, RL2006/12/EG aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Siehe auch: Recycling Bioabfall Gefährlicher Abfall Abfallbewirtschaftung Vermeidung Behandlung Verwertung Beseitigung Besitzer Abfallerzeuger Erzeuger Händler Makler Abfallbewirtschaftung |