REACH steht für die EG-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung (bzw. Verbot) von Chemikalien. Sie wurde am 30. Dezember 2006 im Europäischen Amtsblatt veröffentlich, trat am 1. Juni 2007 für alle Mitgliedsstaaten der EU in Kraft und entfaltet zeitlich abgestuft ihre Wirkung.
Alle in Mengen ab 1 t/a hergestellten oder eingesetzten Stoffe, sei es "rein" oder in Gemischen, müssen vom Hersteller oder Importeur in die EU für ihre sichere Verwendung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert werden. Der Hersteller/Importeur muss dem nachgeschalteten Anwender ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen, das Expositionsszenarien für alle registrierten Stoffe des gelieferten Gemischs enthält.
In Europa ist der Aufbau des SDBs in Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Die entsprechende Änderungsverordnung der REACH-Verordnung zur Anpassung an die CLP-Verordnung ist am 31.05.2010 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden [Text herunterladen].

