GHS steht für Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es wird von den UN herausgegeben und aktualisiert und kann vom jeweiligen Gesetzgeber vollständig, in Teilen oder auch mit Ergänzungen in seine nationale oder regionale Gesetzgebung übernommen werden.
Die EU hat dies mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 getan.
Diese EU-GHS- oder auch CLP-VO (Classification, Labelling and Packaging) genannte Verordnung kann, da in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig, im Prinzip bereits angewendet werden. In der Praxis wird die Umsetzung mit Ablauf der Übergangsfristen, d.h. 1.12.2010 für Stoffe und 1.6.2015 für Gemische (= Zubereitungen) erfolgen.Hersteller von Gemischen sollten darauf achten, z.B. über ihre Rohstofflieferanten, einstufungsrelevante Stoffdaten zu erhalten, da sie anderenfalls ihre Produkte zu "konservativ" einstufen müssen.
Da die Vorschriften zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/200 (REACH-Verordnung) festgelegt sind, wird in Kürze eine Änderung der REACH-VO verabschiedet werden, die der CLP-Verordnung Rechnung trägt. Diese Änderungsverordnung schreibt für Stoffe ab 1.12.2010 bis zum 1.6.2015 die Angabe der Einstufungen und Kennzeichnungselemente nach neuem und altem Recht vor. Außerdem werden einige weitere Festlegungen zu Aufbau und Inhalten des SDB erfolgen, die auch für Gemische ab dem 1.12.2010 gelten.
Da am 1.12.2010 auch die 1. Anmeldefrist der REACH-Verordnung (u.a. für Stoffe über 1000 t/a) ausläuft, dürften nachgeschaltete Anwender von ihren Lieferanten ab diesem Zeitpunkt mit den ersten Expositionsszenarien konfrontiert werden, auf deren Grundlage sie dann die Erweiterten Sicherheitsdatenblätter zu erstellen haben.

