Zum 1.1.2011 sind die neuen Bestimmungen des neuen ADR/RID 2011 in Kraft getreten. Wie üblich gilt eine halbjährige Übergangsfrist bis zum 30.6. 2011, während der noch die alten Bestimmungen angewendet werden dürfen.
Das ADR 2011 bringt u.a.:
- Neue Begriffsbestimmungen, z.B. den "Entlader"
- Neue Verantwortlichkeiten und Pflichten
- Neue Klassifizierungsbestimmungen für:
- Lösungen und Gemische
- Inhalativ toxische Stoffe der Klasse 6.1
- Stoffe der Klasse 9 (erneute Anpassung ans GHS)
- Neue Festlegungen für begrenzte Mengen (Tabelle A)
- 20 neue UN-Nummern

