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Gefahrgut

Zum 1.1.2011 sind die neuen Bestimmungen des neuen ADR/RID 2011 in Kraft getreten. Wie üblich gilt eine halbjährige Übergangsfrist bis zum 30.6. 2011, während der noch die alten Bestimmungen angewendet werden dürfen.

Das ADR 2011 bringt u.a.:

  • Neue Begriffsbestimmungen, z.B. den "Entlader" 
  • Neue Verantwortlichkeiten und Pflichten
  • Neue Klassifizierungsbestimmungen für:
    • Lösungen und Gemische
    • Inhalativ toxische Stoffe der Klasse 6.1
    • Stoffe der Klasse 9 (erneute Anpassung ans GHS)
  • Neue Festlegungen für begrenzte Mengen (Tabelle A)
  • 20 neue UN-Nummern