Spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen (für den 1.12.2010 ist Fristende der 3.1.2011) müssen Stoffe und ihre CLP-Einstufung und -Kennzeichnung in das C&L Inventory der ECHA gemeldet werden (Details zum Meldevorgang hier). Dies betrifft mengenunabhängig Importeure und Hersteller von Stoffen, die sie als solche oder in Gemischen in Verkehr bringen. Die ECHA hat selbst klargestellt (siehe ECHA FAQs), dass „reine“ Formulierer nicht darunter fallen.
Die ECHA hat jetzt das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auf Basis der ca. 3 Millionen Meldungen zu etwa 100.000 Stoffen veröffentlicht. Die Daten werden leider nicht in Form einer Liste entsprechend dem Anhang VI der CLP-Verordnung sondern über eine Suchmaske herausgegeben. Gegenwärtig sind nur die Daten nach GHS (ohne P-Sätze) enthalten. Die entsprechenden Daten gemäß der Stoffrichtlinie (DSD) sollen noch folgen.
Es werden im Vorgriff auf die angestrebte Vereinheitlichung alle gemeldeten Einstufungs- und Kennzeichnungskombinationen angezeigt, wobei die entsprechenden Informationen nach der Zahl der Meldungen sortiert dargestellt sind.

